AGBs
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Autohaus Siebrecht GmbH GmbH für den Fahrzeug- Onlineshop
§ 1 Allgemeines
1. Die Autohaus Siebrecht GmbH GmbH mit Sitz in Wiesenstr. 15, 37170 Uslar, eingetragen beim Amtsgericht Göttingen unter der Handelsregisternummer HRB 130073 (im Folgenden „Autohaus Siebrecht GmbH“), verkauft gebrauchte Kraftfahrzeuge („im Folgenden: „Fahrzeug“). Zu diesem Zwecke betreibt sie die Internetseite www.echt.autos (im Folgenden „Website“).
2. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“)
wird wie folgt definiert:
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gewerbliche Fahrzeughändler sind juristische oder natürliche Personen, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und einer gewissen Dauerhaftigkeit und Planmäßigkeit mit neuen und/oder gebrauchten Fahrzeugen handeln, d.h. diese insbesondere an- und verkaufen.
3. Die AGB gelten für den Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer (im Folgenden „Kunde(n)“ oder „Käufer“). Gewerbliche Fahrzeughändler sind vom Kauf ausgeschlossen, es sei denn, sie kaufen nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung. Sollten Gewerbliche Fahrzeughändler Bestellungen tätigen, steht Autohaus Siebrecht GmbH ein Rücktrittsrecht zu, es sei denn, sie kaufen nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung.
4. Diese AGB sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Homepage www.echt.autos abruf- und speicherbar sowie druckfähig hinterlegt.
Der Abschluss eines Kaufvertrags mit Autohaus Siebrecht GmbH über ein Fahrzeug erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, unabhängig von anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Der Kunde erkennt die Rechtsverbindlichkeit dieser AGB an.
5. Alle Preise werden brutto und in Euro angegeben.
6. Als Werktage im Sinne dieser AGB gelten die Wochentage Montag bis Samstag, mit Ausnahme bundesweiter gesetzlicher Feiertage. Landeseigene Feiertage sind entsprechend zu berücksichtigen.
Autohaus Siebrecht GmbH liefert ausschließlich an Adressen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
§ 2 Vertragsschluss
1. Autohaus Siebrecht GmbH stellt auf seiner eigenen sowie auf externen Internet-Plattformen Inserate von neuen und gebrauchten Fahrzeugen ein. Die Präsentation und Bewerbung der neuen und gebrauchten Fahrzeuge, sowie etwaiger Zusatzartikel stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
2. Der Kunde muss auf der Website einen persönlichen Account erstellen, um die inserierten Fahrzeuge bei Autohaus Siebrecht GmbH bestellen zu können. Für die Nutzung der Website gelten die Nutzungsbedingungen. Der Kunde kann im Laufe des Bestellprozesses wählen, ob er
(i) das Fahrzeug vollständig selbst bezahlen (im Folgenden “Überweisung”, § 3) oder
(ii) den Kaufpreis ggf. vollständig oder teilweise von Autohaus Siebrecht GmbH finanzieren lassen (im Folgenden: “Finanzierung”, § 4) möchte.
Der Prozess des Vertragsabschlusses unterscheidet sich in diesen Fällen und wird jeweils in dem entsprechenden Abschnitt dieser AGB ausführlich dargestellt und geregelt. Je nach gewählter Zahlungsmöglichkeit gilt somit der hierfür vorgesehene Abschnitt (bei Überweisung § 3, bei Finanzierung § 4) sowie der Rest dieser AGB mit Ausnahme des Abschnitts für die jeweils nicht gewählte Zahlungsmöglichkeit.
Sollte der Kunde zu dem Fahrzeug im Bestellprozess noch weitere Produkte zur Bestellung hinzufügen, so gilt in Ansehung der verschiedenen Produkte der Kaufvertrag als einheitlich.
3. Nach Abschluss des Vertrages wird der Vertragstext dem Kunden per E-Mail zur Verfügung gestellt. Autohaus Siebrecht GmbH wird eine Kopie des Vertragstextes speichern.
4. Autohaus Siebrecht GmbH ist berechtigt, Daten zur Identitätsfeststellung des Kunden zu erheben und diese anhand eines amtlichen Ausweisdokuments zu überprüfen. Sollte der Kunde bei der Bestellung falsche Daten angegeben haben, steht Autohaus Siebrecht GmbH ein Rücktrittsrecht zu.
Autohaus Siebrecht GmbH unterliegt gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen (insbesondere Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Durchsetzung von Sanktionen), aufgrund derer Autohaus Siebrecht GmbH dazu verpflichtet ist, die Identität des Kunden zu überprüfen. Sollte die Identifizierung des Kunden nicht möglich sein, hat Autohaus Siebrecht GmbH daher ein berechtigtes Interesse daran, sich von dem Vertrag zu lösen.
§ 3 Überweisung
1. Sollte sich der Kunde während des Bestellprozesses dafür entscheiden, den Kaufpreis per Überweisung zu bezahlen, richtet sich der Vertragsschluss zwischen ihm und Autohaus Siebrecht GmbH nach den folgenden Absätzen.
2. Nachdem der Kunde sich für ein Fahrzeug und eventuelle Zusatzleistungen von Autohaus Siebrecht GmbH entschieden hat, erhält er auf der letzten Seite des Bestellprozesses (im
Folgenden: “Check-Out-Page”) die Möglichkeit, alle Daten und hinzugefügten Zusatzleistungen zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern bzw. zu löschen.
Der Button “Reservierungsgebühr jetzt bezahlen” bzw. “Finanzierungsantrag jetzt starten” bzw. „Jetzt mit bezahl.de bezahlen“ auf der Check-Out-Page (im Folgenden: “Button”) stellt ein verbindliches Kaufangebot des Kunden dar, den Kaufvertrag unter der auflösenden Bedingung abzuschließen, dass ggf. ein Betrag von 250,00 EUR brutto als Anzahlung auf den Kaufpreis über das durch den Kunden ausgewählte Zahlungsmittel eingezogen wird (im Folgenden: “Anzahlung”).
Durch Klicken des Kunden auf den Button kommt eine einseitige Willenserklärung zwischen ihm und Autohaus Siebrecht GmbH zustande und die Anzahlung wird eingezogen. Der Kaufvertrag ist wirksam, alsbald Autohaus Siebrecht GmbH seinerseits den Willen zum Verkauf mittels einer Auftragsbestätigung tätigt.
Bei den Fahrzeugen, die über die Website angeboten werden, handelt es sich um hochpreisige Waren. Diese müssen von Autohaus Siebrecht GmbH vor Auslieferung kostenpflichtig aufbereitet werden. Mit der Anzahlung kann Autohaus Siebrecht GmbH die Aufbereitung durchführen und geht zudem sicher, dass die Anfrage des Kunden als seriös zu bewerten ist. Wenn diese Sicherheit nicht besteht, muss Autohaus Siebrecht GmbH in der Lage sein, die Fahrzeuge schnellstmöglich wieder für den Verkauf freizugeben.
3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, seine Anzahlung selbst zurückzurufen. Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich durch Autohaus Siebrecht GmbH selbst.
4. Sollte der Kunde dennoch die Anzahlung zurückrufen lassen, so wird dies von Autohaus Siebrecht GmbH als Rücktrittserklärung gewertet und das Fahrzeug wieder zum Verkauf auf der Website freigegeben. Die Anzahlung wird mit dem Kaufpreis verrechnet.
5. Autohaus Siebrecht GmbH wird dem Kunden den Vertragsabschluss sowie den Erhalt der Anzahlung per E-Mail bestätigen (im Folgenden: “Kaufbestätigung”).
§ 4 Finanzierung
1. Sollte sich der Kunde entscheiden, den Kaufpreis teilweise von Autohaus Siebrecht GmbH finanzieren zu lassen, so richtet sich der Vertragsschluss zwischen ihm und Autohaus Siebrecht GmbH (im Folgenden: “Finanzierungskaufvertrag” oder auch “Kaufvertrag”) nach den folgenden Absätzen.
2. Bei dem Finanzierungskaufvertrag zahlt der Kunde den Kaufpreis abzüglich eines ggf. optionalen Eigenanteils (auch “Direktzahlung” genannt) in mehreren monatlichen Raten. Der Finanzierungskaufvertrag hat eine dementsprechend feste Laufzeit und setzt eine hinreichende Liquidität des Kunden voraus.
Zudem ist insbesondere ein regelmäßiges Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, Selbstständigkeit oder Rente in Höhe von mindestens 900,00 € netto erforderlich.
Die Bonitätsprüfung erfolgt - je nach Auswahl des Kunden im Bestellprozess - entweder digital oder manuell (im Folgenden auch “digitale Bonitätsprüfung” oder “manuelle Bonitätsprüfung”).
3. Der Gesamtpreis des Finanzierungskaufvertrages setzt sich aus dem Kaufpreis des Fahrzeugs einschließlich der Kosten für eventuelle Zusatzleistungen und den anfallenden Zinsen zusammen (im Folgenden: “Gesamtbetrag”).
Zinsen werden auf den Kaufpreis des Fahrzeugs einschließlich der Kosten für eventuelle Zusatzleistungen, ggf. gemindert um den Eigenanteil und ggf. den Preis des Inzahlungnahme- Fahrzeugs, erhoben.
Es fallen neben den zu zahlenden Zinsen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten für die Gewährung der Finanzierung an, es sei denn, zwischen dem Kunden und Autohaus Siebrecht GmbH wurde etwas anderes vereinbart.
4. Nachdem der Kunde sich für ein Fahrzeug und eventuelle Zusatzleistungen von Autohaus Siebrecht GmbH entschieden hat, kann er Angaben zur Höhe des bei der erfolgreichen Durchführung der digitalen Bonitätsprüfung optionalen Eigenanteils und zur Finanzierungssumme sowie zur Laufzeit tätigen.
Die Höhe des ggf. optionalen Eigenanteils und der Finanzierungssumme kann der
Kunde frei wählen, allerdings muss
a. die Finanzierungssumme mindestens 1.000,00 € betragen und
b. das Maximalalter des Fahrzeugs, gerechnet ab der Erstzulassung, zum Zeitpunkt der Beendigung der festen Laufzeit, d.h. dem Ende der Finanzierung, unter 14 Jahren liegen, was Auswirkungen auf die maximal mögliche Laufzeit haben kann.
Erfolgt die Bonitätsprüfung manuell, ist zusätzlich erforderlich, dass der Eigenanteil mindestens 500,00 € beträgt.
5. Sodann erfolgt die Bonitätsprüfung. Dort muss der Kunde zunächst seinen Beschäftigungsstatus angeben sowie mitteilen, ob dieser Status bereits mehr oder weniger als neun Monate andauert.
Im nächsten Schritt hat der Kunde die Möglichkeit, entweder
a. die digitale Bonitätsprüfung mithilfe des digitalen Kontochecks durch einen Partner von Autohaus Siebrecht GmbH, der Creditplus Bank AG, Augustenstraße 7, 70178 Stuttgart, im Folgenden: “PARTNERBANK“, durchführen zu lassen. In diesem Fall wird der Kunde durch eine in den Bestellprozess integrierte Maske von PARTNERBANK aufgefordert, alle zur Bonitätsprüfung notwendigen Daten anzugeben. Gleichzeitig willigt er ein, dass PARTNERBANK die erhobenen Daten an Autohaus Siebrecht GmbH weiterleiten darf. Der dieser Einholung der Daten zugrunde liegende Vertrag (im Folgenden: “Vertrag über Kontoinformationsdienstleistungen”) kommt ausschließlich zwischen PARTNERBANK und dem Kunden zustande. Alle Einzelheiten kann der Kunde in den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PARTNERBANK sowie in der Datenschutzerklärung von PARTNERBANK finden. Der digitale Kontocheck nimmt regelmäßig nur wenige Minuten in Anspruch; oder
b. die manuelle Bonitätsprüfung durchzuführen und manuell sein monatliches Nettoeinkommen anzugeben und später die geforderten Belege hierfür hochzuladen.
Im Übrigen wird die Bonität des Kunden durch die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, geprüft.
6. Wenn sich aus den eingeholten Informationen ergibt, dass der Kunde über eine ausreichende Liquidität verfügt und somit die Möglichkeit besteht, später einen Finanzierungskaufvertrag abzuschließen, wird der Kunde im Rahmen
des Bestellprozesses hiervon in Kenntnis gesetzt. Hierbei handelt es sich noch nicht um eine finale Bestätigung von Autohaus Siebrecht GmbH, dass ein Finanzierungskaufvertrag zustande gekommen ist.
7. Auf der letzten Seite des Bestellprozesses (im Folgenden: “Check-Out-Page”)
erhält der Kunde die Möglichkeit, alle Daten und hinzugefügte Zusatzleistungen zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern bzw. zu löschen. Der Button “Jetzt Finanzierungsantrag starten” auf der Check-Out-Page (im Folgenden: “Button”) ist eine Anfrage des Kunden zur Prüfung der Finanzierungsdetails durch Autohaus Siebrecht GmbH (im Folgenden: “Anfrage”). Diese Anfrage des Kunden ist kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.
8. Autohaus Siebrecht GmbH wird dem Kunden den Zugang der Anfrage sowie ggf. den Erhalt der Anzahlung per E-Mail bestätigen (im Folgenden: “Anfragebestätigung”). In einer solchen Anfragebestätigung liegt weder die Annahme eines Angebots des Kunden noch ein neues Angebot durch Autohaus Siebrecht GmbH.
9. Ist für den Bestellprozess die manuelle Bonitätsprüfung gemäß obigem Abs. 5 b von Nöten, muss er binnen drei Tagen nach der Anfrage die nötigen Belege der letzten drei Monate an Autohaus Siebrecht GmbH übermitteln. Tut er dies nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Anfrage des Kunden als zurückgenommen.
10. Autohaus Siebrecht GmbH wird sodann die Anfrage des Kunden prüfen, auf Basis der Angaben des Kunden im Bestellprozess einen individuellen unverbindlichen Finanzierungsvorschlag unter Angabe sämtlicher relevanten Zahlungs- und Finanzierungsdaten für ihn erstellen (im Folgenden: “Finanzierungsvorschlag”) und ihm diesen Finanzierungsvorschlag per E-Mail
(im Folgenden: “Bestellabschlussmail”) zukommen lassen.
Die Bestellabschlussmail ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Finanzierungskaufvertrags durch den Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Finanzierungskaufvertrags auf Basis des Finanzierungsvorschlags abzugeben, indem er den der Bestellabschlussmail beigefügten Vertragsentwurf ausdruckt, an den vorgesehenen Stellen unterzeichnet und per E-Mail oder Post an Autohaus Siebrecht GmbH zurücksendet (im Folgenden: “Angebot”).
11. Nach Erhalt des Angebots des Kunden wird Autohaus Siebrecht GmbH dieses prüfen. Wenn diese Prüfung erfolgreich abgeschlossen ist, wird Autohaus Siebrecht GmbH den Kunden per E-Mail darüber informieren (im Folgenden: “Kaufbestätigung”) und damit die Annahme des Angebots erklären. Mit der Kaufbestätigung oder der Lieferung des Fahrzeugs kommt der Finanzierungskaufvertrag zustande.
12. Der Kunde ist verpflichtet, bis zur vollständigen Erfüllung aller Autohaus Siebrecht GmbH aufgrund des Finanzierungskaufvertrag zustehenden Forderungen
a. bei Fahrzeugen, deren Erstzulassung bei Übergabe nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, auf eigene Kosten eine Vollkaskoversicherung,
b. bei allen Fahrzeugen, deren Erstzulassung bei Übergabe länger als 5 Jahre zurückliegt, eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Darüber hinaus kann Autohaus Siebrecht GmbH vom Kunden die Ausstellung eines Sicherungsscheins durch die Versicherung verlangen. Sollte Autohaus Siebrecht GmbH von diesem Recht Gebrauch machen, wird Autohaus Siebrecht GmbH den Kunden darüber vor Abschluss des Finanzierungskaufvertrags entsprechend informieren. Der
Kunde hat dann den Sicherungsschein binnen 21 Tagen ab Übergabe des Fahrzeuges an Autohaus Siebrecht GmbH zu übermitteln. Sollte der Kunde den Sicherungsschein nicht innerhalb dieser Frist zur Verfügung stellen, steht Autohaus Siebrecht GmbH ein Rücktrittsrecht zu. Bei den von Autohaus Siebrecht GmbH gehandelten Gebrauchtwagen handelt es sich um hochpreisige Gegenstände, die bis zum Ausgleich der Autohaus Siebrecht GmbH aufgrund des Finanzierungskaufvertrags zustehenden Forderungen im Eigentum von Autohaus Siebrecht GmbH stehen. Daher hat Autohaus Siebrecht GmbH ein Interesse daran, seine Ansprüche im Versicherungsfall unmittelbar gegen die Versicherung geltend zu machen und mithin sein Eigentum zu schützen.
13. Der Kunde hat bis zur vollständigen Erfüllung aller Autohaus Siebrecht GmbH aufgrund des Finanzierungskaufvertrags zustehenden Forderungen jegliche (Unfall-)Schäden, die ab der Übergabe gemäß § 10 dieser AGB an dem Fahrzeug entstehen, in einem angemessenen Zeitraum in einer Fachwerkstatt nach Herstellervorgaben fachgerecht reparieren zu lassen. Eine fiktive Abrechnung (sog. “Abrechnung auf Gutachtenbasis”) ist nicht zulässig. Eine Abweichung hiervon ist nur nach individueller und begründeter Rücksprache mit Autohaus Siebrecht GmbH und ausdrücklicher, mindestens textförmlicher Zustimmung von Autohaus Siebrecht GmbH möglich.
14. Zur Sicherung aller Ansprüche aus der Finanzierung tritt der Kunde die pfändbaren Teile seiner gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche auf Arbeitseinkommen jeglicher Art einschließlich:
● Betriebsrenten und Ruhegeldansprüche, Provisionsforderungen, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen, Erfindungsvergütungen, Arbeitnehmersparzulage, Abfindungsansprüche gegen den jeweiligen Arbeitsgeber
● laufende und einmalige Geldleistungen gemäß § 53 SGB I gegen den jeweiligen Leistungsträger, insbesondere Ansprüche auf Zahlung von Arbeitslosengeld, Insolvenzausfallgeld, Kurzarbeiter und Schlechtwettergeld, Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich eventueller Abfindungen und Beitragsrückerstattungen
● Einkünften aus selbstständiger, gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit sowie im Rahmen einer solchen Tätigkeit abgeschlossener Dienst- und Werkverträge an Autohaus Siebrecht GmbH ab. Die Abtretung ist auf den abzüglich des Eigenanteils zu zahlenden Gesamtbetrag sowie etwaige weitere Verzugszinsen und Kosten begrenzt.
15. Autohaus Siebrecht GmbH ist berechtigt, die Abtretung nach vorheriger schriftlicher Androhung der Verwertung unter Einhaltung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen und erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist offenzulegen. Der Androhung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Zahlung der vereinbarten Raten ernsthaft und endgültig verweigert wird oder wenn die Androhung und Fristsetzung, insbesondere aufgrund eines eingeleiteten Insolvenzverfahrens, offensichtlich aussichtslos wäre.
16. Der Kunde kann jederzeit einen Tilgungsplan verlangen. Er hat das Recht, jederzeit seine Verbindlichkeiten aus dem Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen. Bei vorfälligen Zahlungen wird Autohaus Siebrecht GmbH den ausstehenden Teil des Gesamtbetrages und die Raten neu berechnen und dem Kunden einen neuen Tilgungsplan zur Verfügung stellen. Im Fall der vorzeitigen Rückzahlung ist der Schaden zu ersetzen, der aus der vorzeitigen Rückzahlung entsteht. Diesen Schaden wird Autohaus Siebrecht GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften und nach den vom Bundesgerichtshof für die Berechnung vorgeschriebenen finanzmathematischen Rahmenbedingungen berechnen, die insbesondere
● ein zwischenzeitlich gesunkenes Zinsniveau,
● die für die Finanzierung ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme,
● den Autohaus Siebrecht GmbH entgehenden Gewinn,
● den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Verwaltungsaufwand sowie
● die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigen.
Die so berechnete Vorfälligkeitsentschädigung wird folgende Beträge nicht überschreiten:
● 1 % beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,
● den Betrag der Sollzinsen, den der Kunde in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.
17. Autohaus Siebrecht GmbH kann einen Finanzierungskaufvertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist oder bei einer Laufzeit des Finanzierungskaufvertrags von bis zu drei Jahren mit mindestens zehn Prozent des Gesamtbetrages oder bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren mit mindestens fünf Prozent des Gesamtbetrages in Verzug ist und Autohaus Siebrecht GmbH ihm erfolglos eine mindestens zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages gesetzt hat, verbunden mit der Erklärung, dass bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangt wird. Autohaus Siebrecht GmbH wird dem Kunden spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung anbieten. Mit der Kündigung des Finanzierungskaufvertrags wird der offene Restbetrag insgesamt fällig.
18. Autohaus Siebrecht GmbH kann von dem Finanzierungskaufvertrag wegen Zahlungsverzug des Kunden zurücktreten, wenn die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 17 dieser AGB vorliegen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, Autohaus Siebrecht GmbH die infolge des Vertrages gemachten Aufwendungen zu ersetzen.
19. Die gegen den Kunden aus dem Finanzierungskaufvertrag bestehenden Forderungen können jederzeit an Dritte abgetreten werden, insbesondere an Inkassounternehmen zum Zwecke der Beitreibung der rückständigen Beträge.
§ 5 Autohaus Siebrecht GmbH Inzahlungnahme
1. Autohaus Siebrecht GmbH bietet dem Kunden die Möglichkeit, einen Teil oder die vollständige Kaufpreisforderung von Autohaus Siebrecht GmbH dadurch zu erfüllen, dass ein anderes Fahrzeug (im Folgenden: “Inzahlungnahme-Fahrzeug”) an Autohaus Siebrecht GmbH verkauft und mit dem Kaufpreis nach den folgenden Vorschriften verrechnet wird (im Folgenden: Inzahlungnahme”). Diese Möglichkeit gilt sowohl für die Überweisung (§ 3) als auch für die Finanzierung (§ 4). Sollte der Kunde selbst Verkäufer des Inzahlungnahme-Fahrzeugs sein,
erfolgt die Abtretung des Anspruchs gleichzeitig mit der Annahme des Angebots nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 12 dieser AGB. Autohaus Siebrecht GmbH nimmt die Abtretung mit dem Versenden der Kaufbestätigung an.
Autohaus Siebrecht GmbH behält sich vor, für bestimmte Fahrzeuge die Inzahlungnahme nicht anzubieten. Darüber hinaus behält sich Autohaus Siebrecht GmbH vor, Fahrzeuge im Einzelfall für die Inzahlungnahme abzulehnen.
2. Der Ablauf der Inzahlungnahme ist wie folgt: Vor dem Abschluss des Kaufvertrages mit Autohaus Siebrecht GmbH kann der Kunde wählen, ob er grundsätzlich ein Fahrzeug per Inzahlungnahme verkaufen möchte. Entscheidet er sich dafür, muss er die in der Folge von Autohaus Siebrecht GmbH abgefragten Informationen zu Ausstattung und Zustand angeben sowie Fotografien bzw. Videos, nach Vorgaben der Autohaus Siebrecht GmbH GmbH, des Inzahlungnahme-Fahrzeugs zur Verfügung stellen. Anschließend erhält er einen Preis mitgeteilt, zu dem Autohaus Siebrecht GmbH unter den vorliegenden Informationen bereit ist, das Fahrzeug anzukaufen (im Folgenden: “Vorab-Preis”).
Der Vorab-Preis stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über ein Inzahlungnahme-Fahrzeug dar. Der Vorab-Preis kann nur aufrechterhalten werden, wenn es bei der Überprüfung während der Übergabe des Inzahlungnahme-Fahrzeuges keine Abweichungen zwischen den Online-Eingaben und dem Ist-Zustand des Inzahlungnahme- Fahrzeugs gibt und das Inzahlungnahme-Fahrzeug nicht darüber hinaus Schäden oder
eine Abnutzung aufweist, die über die für dieses Alter und diese Laufleistung typischen Gebrauchsspuren hinausgehen. Soweit der Vertrag der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, sind alle angegebenen Preise als Bruttopreise, d.h. inkl. deutscher Umsatzsteuer, zu verstehen, sofern nicht anders angegeben.
3. Entscheidet sich der Kunde nach Erhalt des Vorab-Preises, dass er die Inzahlungnahme in Anspruch nehmen möchte (durch Klicken auf den Button “Jetzt Reservierungsgebühr bezahlen” bei Zahlung per Überweisung (§ 3) bzw. “Jetzt Finanzierungsantrag starten” bei Zahlung per Finanzierung (§ 4) reduziert sich die Höhe der Zahlungsverpflichtung, wenn ein Kauf- bzw. Finanzierungskaufvertrag mit Autohaus Siebrecht GmbH abgeschlossen wird, in Höhe des Vorab-Preises. Für die Zahlung des verbleibenden Restbetrages gilt § 9 entsprechend. Ein Kaufvertrag über das Inzahlungnahme-Fahrzeug kommt hier noch nicht zustande.
4. Voraussetzung für den Erhalt eines verbindlichen Kaufangebotes von Autohaus Siebrecht GmbH ist grundsätzlich die Besichtigung und Begutachtung des Inzahlungnahme- Fahrzeuges. Dies erfolgt in der Regel unmittelbar vor der Übergabe des durch Autohaus Siebrecht GmbH verkauften Fahrzeuges an dessen Standort oder bei gewählter Lieferung und Abholung, nach Eintreffen des Fahrzeugs am Standort des Autohaus Siebrecht GmbH.
5. Sollte der Kaufpreis des Inzahlungnahme-Fahrzeuges den Kaufpreis des bei Autohaus Siebrecht GmbH erworbenen Fahrzeuges übersteigen, wird der Differenzbetrag auf das vom Kunden benannte Bankkonto erstattet. Im Falle der Finanzierung gemäß § 4 ist Voraussetzung für S. 1 und 2 das Zustandekommen eines entsprechenden Finanzierungskaufvertrags.
6. Wird das Inzahlungnahme-Fahrzeug unmittelbar vor der Übergabe des durch Autohaus Siebrecht GmbH verkauften Fahrzeuges besichtigt und begutachtet, kommt der Kaufvertrag über das Inzahlungnahme-Fahrzeug unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel zustande. Der
Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für die Manipulation von Laufleistung, abweichender Vorhalterzahl und Unfallfreiheit. Für den Ankauf des Inzahlungnahme- Fahrzeuges durch Autohaus Siebrecht GmbH gelten ergänzend die Bestimmungen des zwischen dem Kunden und Autohaus Siebrecht GmbH geschlossenen Kaufvertrages.
7. Ist die Besichtigung und Begutachtung des Inzahlungnahme-Fahrzeuges
unmittelbar vor der Übergabe des durch Autohaus Siebrecht GmbH verkauften Fahrzeuges aufgrund der objektiven Umstände (z.B. Dunkelheit, Wetterverhältnisse) nicht
möglich und entscheidet sich der Kunde, das Inzahlungnahme-Fahrzeug an Autohaus Siebrecht GmbH zu verkaufen, erfolgt der Ankauf unter Geltung der allgemeinen gesetzlichen Mängelgewährleistung (§§ 437 ff. BGB).
8. Die angekauften Inzahlungnahme-Fahrzeuge werden in der Regel durch Autohaus Siebrecht GmbH direkt weiterveräußert. Sollte der Kaufvertrag mit Autohaus Siebrecht GmbH Rückabgewickelt werden, erfolgt keine Rückgabe des Inzahlungnahme-Fahrzeugs, sondern der Kaufpreis wird in entsprechender Höhe zurückerstattet (unter Anrechnung eventueller Ansprüche auf Nutzungsersatz, Wertminderung etc.).
§ 6 Zusatzleistungen
Der Kunde kann während des Bestellprozesses verschiedene Zusatzleistungen sowie Serviceleistungen zu der Bestellung hinzufügen. Bei den Zusatzleistungen handelt es sich insbesondere um den Abschluss einer zusätzlichen bzw. das Upgrade einer bestehenden Garantie, Zubehör, Versicherungen, Dienstleistungen, sowie die Beauftragung von Autohaus Siebrecht GmbH mit der Lieferung des Fahrzeuges sowie die Bereitstellung zur Abholung an einem Standort der Autohaus Siebrecht GmbH GmbH bzw. Lieferung an den Kunden.
Die Zusatzleistungen werden in den Kaufvertrag mit aufgenommen. Es handelt sich um einen einheitlichen Vertrag.
Die Zusatzleistungen sind, soweit nicht anders angegeben, kostenpflichtig.
§ 7 Garantie
1. Der Kunde kann verschiedene Garantiepakete als Zusatzleistung in Anspruch nehmen. Er kann das jeweilige Garantiepaket sowie die Laufzeit der Garantie frei wählen. Für diese Garantien fallen, sofern nicht anders vereinbart, zusätzliche Kosten an. Der Umfang sowie die weiteren Bedingungen der jeweiligen Garantie ergeben sich aus den Garantiebedingungen.
2. Vertragspartner der Garantiepakete ist die CG Car-Garantie Versicherungs-AG, 79071 Freiburg.
3. Neben und unabhängig von der Garantie stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem geschlossenen Kaufvertrag zu. Diese werden durch die Garantie nicht berührt; ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich.
4. Die Garantiezeit beginnt mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden.
§ 8 Zulassung des Fahrzeugs
1. Der Kunde hat die Zulassung des Fahrzeugs selbst zu veranlassen. Alternativ kann ein Zulassungsservice (vergleich § 6 Zusatzleistungen) gebucht werden.
§ 9 Zahlung des Kaufpreises / der Eigenzahlung
1. Dem Kunden wird der Erhalt der Anzahlung unverzüglich bestätigt, im Regelfall bereits in der Bestellbestätigung.
2. Bei Zahlung per Überweisung gemäß § 3 ist der Kaufpreis wie folgt zu leisten:
a. Wenn der Kunde sich im Bestellprozess für die Option “Direkte Zahlung” entscheidet, ist der Kaufpreis nach Benachrichtigung über den Erhalt der Anzahlung zu leisten. Die Zahlung hat innerhalb von 3 Werktagen ab Erhalt der Benachrichtigung über den Erhalt der Auszahlung zu erfolgen (Zahlungseingang!).
b. Wenn der Kunde sich im Bestellprozess für die Option “Zahlung bei Lieferung” entscheidet, ist der Kaufpreis bis spätestens zu dem Moment der Auslieferung des Fahrzeugs zu leisten (Zahlungseingang!). Hierbei hat der Kunde für den pünktlichen Zahlungseingang gemäß Satz 1 Sorge zu tragen; auch eine Zahlung per Echtzeitüberweisung (SEPA Instant) beim Moment der Auslieferung ist zulässig, vorausgesetzt, Autohaus Siebrecht GmbH kann einen sofortigen Geldeingang feststellen. Von der Zahlung abzuziehen ist die Anzahlung und im Falle der Inzahlungnahme zusätzlich der Vorab-Preis.
3. Wenn der Kunde bei Vereinbarung einer Finanzierung gemäß § 4
(i) bei digitaler Bonitätsprüfung und sich für die Zahlung eines Eigenanteils entscheidet, oder
(ii) bei manueller Bonitätsprüfung und der Eigenanteil die Anzahlung übersteigt, ist der Eigenanteil (i) bzw. der restliche Eigenanteil (ii) grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang der Kaufbestätigung, im Fall der Auswahl der “Zahlung bei Lieferung” durch den Kunden bis spätestens zum Moment der Auslieferung des Fahrzeugs (Zahlungseingang! , Abs. 2 b) gilt entsprechend) an Autohaus Siebrecht GmbH zu zahlen (jeweils im Folgenden “Eigenzahlung”). Die weiteren zu leistenden Raten sind grundsätzlich jeweils am fünften Werktag des Monats zur Zahlung fällig, beginnend ab dem übernächsten Monat nach Vertragsschluss.
4. Sollte bei Zahlung per Überweisung (§ 3) die Zahlung des verbleibenden Kaufpreises oder bei Zahlung per Finanzierung (§ 4) die Eigenzahlung innerhalb der jeweiligen Zahlungsfrist nicht bei Autohaus Siebrecht GmbH eingehen, steht Autohaus Siebrecht GmbH ein Rücktrittsrecht zu. Bei den von Autohaus Siebrecht GmbH gehandelten Fahrzeugen handelt es sich um hochpreisige Gegenstände, deren Lagerung nach Tagen berechnet wird und sehr teuer ist. Zudem ist das Risiko von Verschlechterungen des Fahrzeugs aufgrund äußerer Umstände sowie einfach aufgrund der Standzeit enorm hoch, so dass damit auch das Risiko von Autohaus Siebrecht GmbH,
mit immer längerer Standzeit einen hohen Schaden zu erleiden, steigt. Daher hat Autohaus Siebrecht GmbH ein Interesse daran, das Fahrzeug so schnell wie möglich wieder online bringen zu können - möglichst auch, bevor bereits eine Auslieferung an den Kunden begonnen wurde, die weitere Zeit kostet – wenn das Risiko eines Schadens das Geschäftsinteresse übersteigt. Es handelt sich bei dem vorliegenden Geschäft um ein Massengeschäft. Einen Gewinn, der das Geschäftsmodell trägt, macht Autohaus Siebrecht GmbH nur über die Menge an verkauften Fahrzeugen. Der Verlust hingegen kann bei einem einzelnen Fahrzeug sehr hoch sein.
5. Sollte der Kunde von der Inzahlungnahme Gebrauch machen, gilt wie folgt:
Liegt der finale Ankaufspreis des Inzahlungnahme-Fahrzeuges weniger als 1.000,00 EUR unter dem Vorab-Preis, ist der Kunde verpflichtet, den Differenzbetrag zwischen Vorab-Preis und finalem Ankaufspreis (im Folgenden: “Restbetrag”) innerhalb der Zahlungsfrist von 3 Werktagen nach der Übergabe des Fahrzeuges an Autohaus Siebrecht GmbH entsprechend der Regelungen dieses § 9 zu überweisen. Sollte die Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist von 3 Werktagen nicht bei Autohaus Siebrecht GmbH eingehen, steht Autohaus Siebrecht GmbH ein Rücktrittsrecht zu. Erklärt Autohaus Siebrecht GmbH den Rücktritt, muss der Kunde das Fahrzeug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen in einer von Autohaus Siebrecht GmbH mitgeteilten Filiale abgeben.
6. Ab einer Preisdifferenz von 1.000,00 EUR zwischen finalem Ankaufspreis des Inzahlungnahme-Fahrzeugs und dem Vorab-Preis oder bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrages über das Inzahlungnahme-Fahrzeug, kann Autohaus Siebrecht GmbH die Übergabe des Fahrzeugs bis zur Zahlung des Restbetrages verweigern. Der Kunde ist verpflichtet, den Restbetrag innerhalb der Zahlungsfrist von 3 Werktagen nach dem ursprünglichen Übergabetermin an Autohaus Siebrecht GmbH entsprechend dieses § 9 zu überweisen. Autohaus Siebrecht GmbH kann die Übergabe des Fahrzeuges bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern. Sollte die Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist von 3 Werktagen nicht bei Autohaus Siebrecht GmbH eingehen, steht Autohaus Siebrecht GmbH ein Rücktrittsrecht zu.
7. Für die Zahlung hat der Kunde die von Autohaus Siebrecht GmbH angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Es ist möglich, dass für die Zahlung des Restkaufpreises nicht alle Zahlungsmittel, über die die Anzahlung geleistet werden konnte, zur Verfügung stehen. Hat der Kunde Autohaus Siebrecht GmbH ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, wird Autohaus Siebrecht GmbH die Zahlung zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt einziehen. Autohaus Siebrecht GmbH behält sich das Recht vor, das erteilte SEPA-Lastschrift-Mandat anhand von 1-Cent-Überweisung zu überprüfen. Es werden nur Zahlungen akzeptiert, die von einem Kreditinstitut geleistet werden, das seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes hat.
8. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Autohaus Siebrecht GmbH dem Kunden alle Rechnungen, die mit dem Kaufvertrag in Zusammenhang stehen, ausschließlich auf elektronischem Wege zukommen lassen kann, wobei die Zurverfügungstellung einer Möglichkeit zum Download auf der Website hierfür genügt.
9. Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von Autohaus Siebrecht GmbH sind dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um von Autohaus Siebrecht GmbH unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Der Kunde ist
insbesondere nicht berechtigt, die Zahlung mit der Begründung zu verweigern, dass ihm noch andere tatsächliche oder nur von ihm behauptete Ansprüche gegen Autohaus Siebrecht GmbH aus anderen geschlossenen Kaufverträgen zustehen bzw. zustünden.
§ 10 Übergabe des Fahrzeugs und der Fahrzeugdokumente
1. Der Kunde kann Autohaus Siebrecht GmbH mit der Auslieferung des Fahrzeuges an die von ihm gewünschte Adresse beauftragen oder das Fahrzeug in der im Bestellprozess ausgewählten Filiale abholen. Die Adresse bzw. die Filiale müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegen.
2. Entscheidet sich der Kunde für die Auslieferung des Fahrzeuges an die gewünschte Adresse, wird Autohaus Siebrecht GmbH ihn über das mögliche Lieferungsdatum in Kenntnis setzen und einen Termin zur Übergabe vereinbaren.
3. Sollte sich der Kunde für die Abholung in der Filiale entscheiden, wird Autohaus Siebrecht GmbH ihn über die Bereitstellung des Fahrzeugs in der Abholstation informieren. Dabei wird ein Termin zur Übergabe vereinbart.
Sollte das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen ausgestattet sein, hat der Fahrer
des Fahrzeugs Autohaus Siebrecht GmbH seine Fahrerlaubnis durch einen gültigen
Führerschein nachzuweisen.
4. Bei der Übergabe hat sich der Kunde mittels seines Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Sollte das Fahrzeug an einen Dritten geliefert werden oder durch einen Dritten in der Filiale abgeholt werden, so hat dieser bei Übergabe eine vom Kunden unterschriebene Vollmacht sowie das Original oder eine Kopie (beidseitig) dessen Personalausweises oder Reisepasses sowie seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass im Original vorzulegen.
5. Die Übergabe erfolgt nicht, solange noch Forderungen in Bezug auf den Kaufvertrag durch Autohaus Siebrecht GmbH fällig und offen sind.
6. Kommt der Kunde mit der Übernahme des Fahrzeuges in Verzug, so kann Autohaus Siebrecht GmbH pro angefangenen weiteren Tag einen Schadensersatz in Höhe von 7,50 EUR berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass in diesem Zusammenhang tatsächlich nur ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Autohaus Siebrecht GmbH behält sich vor, weitere Schäden geltend zu machen.
7. Sollte der Kunde eine Finanzierung gemäß § 4 vereinbart haben, so behält Autohaus Siebrecht GmbH die Zulassungsbescheinigung Teil II bis zur vollständigen Erfüllung aller Autohaus Siebrecht GmbH aufgrund des Finanzierungskaufvertrags zustehenden Forderungen ein.
8. Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll angefertigt. Der Kunde hat bei Übergabe das Fahrzeug auf äußere Mängel zu untersuchen und, sollten ihm solche auffallen, diese in das Protokoll eintragen zu lassen.
§ 11 Haftung und Gewährleistung
1. Gegenüber Verbrauchern unterliegt der Kaufvertrag den gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Darüberhinausgehend haftet Autohaus Siebrecht GmbH lediglich
(i) für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten von Autohaus Siebrecht GmbH beruhen,
(ii) bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
(iii) bei wesentlichen Pflichtverletzungen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, bzw.
(iv) bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
2. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren sämtliche Mängelansprüche des Kunden innerhalb eines Jahres ab Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden. Dies gilt nicht in den unter Absatz 1 (i) - (iv) genannten Fällen.
3. Hat Autohaus Siebrecht GmbH für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Autohaus Siebrecht GmbH lediglich in Höhe des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
4. Sollte der Kunde nach Übergabe Mängel feststellen, so hat er Autohaus Siebrecht GmbH davon in Kenntnis zu setzen. Autohaus Siebrecht GmbH kann zwecks der Beschleunigung der Anspruchsprüfung den Kunden auffordern, entsprechende Fotos oder
Videoaufnahmen, die den Mangel dokumentieren würden, an Autohaus Siebrecht GmbH zu übermitteln.
5. Die Nacherfüllung im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs erfolgt in der Regel in der Werkstatt eines Partners von Autohaus Siebrecht GmbH (im Folgenden: “Partnerwerkstatt”). In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug in die durch Autohaus Siebrecht GmbH mitgeteilte Filiale der Partnerwerkstatt zu bringen, es sei denn dies ist ihm im Einzelfall unzumutbar. Autohaus Siebrecht GmbH wird die Berechtigung der Ansprüche des Kunden gemeinsam mit der Partnerwerkstatt prüfen und, wenn dies der Fall ist, die notwendigen Maßnahmen ausführen lassen. Die Entscheidung sowie die voraussichtliche Dauer der durchzuführenden Reparaturarbeiten werden dem Kunden unverzüglich, in der Regel innerhalb von wenigen Stunden, mitgeteilt.
Das Fahrzeug ist vom Kunden grundsätzlich innerhalb von einer Woche nach In-Kenntnis- Setzung über die Fertigstellung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Werktages ausgeführt werden, hat der Kunde das Fahrzeug innerhalb von 2 Werktagen abzuholen.
6. Auf Anforderung von Autohaus Siebrecht GmbH hat der Kunde einen Kostenvoranschlag einer freien Werkstatt einzuholen und an Autohaus Siebrecht GmbH zu übermitteln. Sollte Autohaus Siebrecht GmbH den Kostenvoranschlag genehmigen, muss die Rechnung auf Autohaus Siebrecht GmbH ausgestellt und auch direkt an diese übermittelt werden. Autohaus Siebrecht GmbH wird die Zahlung dann direkt an die Werkstatt leisten.
7. Mängel der Werkstattarbeit sind Autohaus Siebrecht GmbH unverzüglich nach ihrer Feststellung anzuzeigen und genau zu bezeichnen.
§ 12 Rückgaberecht
1. Unabhängig davon, ob dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, kann er das Fahrzeug binnen 14 Tagen ab Übergabe ohne Angabe von Gründen an Autohaus Siebrecht GmbH zurückgeben, sofern das Fahrzeug unbeschädigt ist und keine über die normale Prüfung des Fahrzeugs hinausgehende Nutzung erfolgt ist. Eine über die normale Prüfung erfolgte Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Laufleistung des Fahrzeuges seit Übergabe um mehr als 1.000 km erhöht hat. Erhöht sich die Laufleistung des Fahrzeugs seit der Übergabe um mehr als 500 km (nachfolgend “Freikilometer”), zahlt der Verbraucher an Autohaus Siebrecht GmbH einen Nutzungsersatz in Höhe von 0,50 EUR pro Kilometer, der über die Freikilometer von 500 km hinausgeht. Dem Verbraucher steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
2. Zur Rückgabe des Fahrzeuges muss das Fahrzeug in der Abholfiliale oder in einer durch Autohaus Siebrecht GmbH mitgeteilten Filiale abgegeben werden. Die Kosten bis zur Rückgabe in der Filiale trägt der Verbraucher, ab dort werden die weiteren Kosten der Rückabwicklung von Autohaus Siebrecht GmbH übernommen. Der Verbraucher hat für das Überschreiten der Freikilometer gemäß Abs. 1 Satz 3 und für einen möglichen Wertverlust des gebrauchten Fahrzeugs, z.B. durch Nutzung, aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
3. Autohaus Siebrecht GmbH kann die Rückzahlung verweigern, bis Autohaus Siebrecht GmbH das Fahrzeug wieder zurückerhalten hat. Autohaus Siebrecht GmbH verweigert die Rückzahlung nicht, wenn der Verbraucher unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche hat. Der Grund der Vorleistungspflicht besteht darin, dass Autohaus Siebrecht GmbH das Fahrzeug zunächst prüfen kann, um die mögliche Überschreitung der Freikilometer gemäß Abs. 1 Satz 3 und/oder einen möglichen Wertverlust festzustellen und dann ggf. die Rückzahlungssumme anpassen zu können.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
1. Das Fahrzeug bleibt bis zum Ausgleich der vollständigen Kaufsumme aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum von Autohaus Siebrecht GmbH.
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht Autohaus Siebrecht GmbH das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zu. Nach der vollständigen Zahlung übersendet Autohaus Siebrecht GmbH den Fahrzeugbrief innerhalb einer Woche an den Kunden.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen, sofern die Parteien keine anderweitige Regelung treffen.
§ 14 Datenschutz
Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts und Dienstanbieter ist die Autohaus Siebrecht GmbH GmbH, Wiesenstr. 15, 37170 Uslar. Kunden können sich bei allen Fragen, die den Datenschutz betreffen, jederzeit an den Datenschutzbeauftragten von Autohaus Siebrecht GmbH wenden, und zwar per E-Mail an [email protected] Weitere Details zur Nutzung der Daten und zu den daraus entstehenden Rechten sind in den Datenschutzbestimmungen unter www.autohaus-mustermann.de/datenschutz zu finden.
§ 15 Verschiedenes
1. Hat der Käufer
(i) keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland,
(ii) nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder ist
(iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt so ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz von Autohaus Siebrecht GmbH.
2. Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen mit
Autohaus Siebrecht GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach
ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung. Diese
Rechtswahl lässt einen etwaig gewährten Schutz, der sich für Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des betreffenden Staates ergibt,
unberührt.
3. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
(OS) bereit, die Sie hier finden: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr. Sie
können auf dieser Seite ein Online-Formular ausfüllen, um ein Streitbeilegungsverfahren einzuleiten. Da Meinungsverschiedenheiten direkt
mit dem Kunden geklärt werden sollen, nimmt Autohaus Siebrecht GmbH an dem Streitbeilegungsverfahren nicht teil. Die E-Mail-Adresse von Autohaus Siebrecht GmbH finden Sie im Impressum.
4. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden oder Lücken aufweisen, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bzw. die übrigen Teile nicht.
01.03.2023